Leistungserklärung
Warum eine Leistungserklärung?
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer für dieses Produkt ausgestellten Europäischen Technischen Bewertung entspricht, in Verkehr gebracht wird.
Beton- Kellersteine
Schalungssteine
0804-280-01 (Schalungsstein Stärke 24cm) |